Anteilsspaltung auf Familie
Übertragung auf Ehepartner und Kinder vor Wegzug, sodass keine Einzelbeteiligung > 1 % verbleibt.
§ 6 AStG ist das größte Hindernis beim Türkei-Wegzug für jeden Unternehmer mit Beteiligung ab 1 %. Wir orchestrieren 4 legale Mitigation-Strategien mit Beispielrechnungen, kooperierenden Fachanwälten DE/TR und schriftlichem Gutachten.
§ 6 AStG ist real — aber kein Verhinderungsgrund. Im Strategy-Paket prüfen wir Ihren Fall und schlagen die passende Mitigation vor, dokumentiert mit Beispielrechnung.
Übertragung auf Ehepartner und Kinder vor Wegzug, sodass keine Einzelbeteiligung > 1 % verbleibt.
Übertragung an deutsche Familienstiftung vor Wegzug. § 6 AStG entfällt — Stiftung ist keine natürliche Person.
Founder bleibt zunächst persönlich in DE, Familie zieht. Strukturen werden aufgebaut, Realisation strategisch gewählt.
Im Drittstaatfall Türkei ist Stundung auf 7 gleichmäßige Jahresraten möglich, gegen Sicherheitsleistung.
Drei Leistungs-Pakete je nach Komplexität Ihrer Situation. Jedes Paket schließt mit einer Erfolgsgarantie auf den türkischen Aufenthaltstitel. Erstgespräch immer kostenfrei.
STRATEGY
30 Tage · AStG-Check & Roadmap
Schriftliche Klarheit über Ihre persönliche Konstellation. Sie wissen am Ende, ob die Türkei für Sie funktioniert — und mit welcher Reihenfolge.
Was enthalten ist
RELOCATION
6 Monate · Komplette Umsiedlung
Wir orchestrieren den vollständigen Wegzug — von der AStG-Strukturierung bis zum Ikamet. Mit Operations-Team in Istanbul, auf Deutsch.
Was enthalten ist
FAMILY OFFICE
12 Monate + 2 Jahre Begleitung
Für HNWIs und Familien mit komplexem Cap Table. Monatliche Strategie-Sessions, dedizierter Family Lead, Off-Market-Immobilien, CBI-Optionen.
Was enthalten ist
§ 6 AStG ist die deutsche Wegzugsbesteuerung. Sie unterstellt einen fiktiven Verkauf aller wesentlichen Beteiligungen (ab 1 % an Kapitalgesellschaften) im Moment der Aufgabe der unbeschränkten deutschen Steuerpflicht. Die Differenz zwischen Anschaffungskosten und gemeinem Wert wird mit Teileinkünfteverfahren effektiv mit ca. 28 % besteuert.
1) Anteilsspaltung auf Familienmitglieder vor Wegzug, sodass keine Einzelbeteiligung > 1 % verbleibt. 2) Übertragung an deutsche Familienstiftung — § 6 AStG entfällt, aber Schenkungsteuer beachten. 3) Tatsächlicher Verkauf vor Wegzug mit echtem Liquiditätszufluss. 4) 7-Jahresraten-Stundungsantrag mit Sicherheitsleistung.
Die Türkei hat einen regulären Einkommensteuersatz bis 40 % und gilt grundsätzlich NICHT als Niedrigsteuerland. Das neue 20-Jahre-Regime ist eine Sondervorschrift — die deutsche Finanzverwaltung könnte versuchen, es analog zum spanischen Beckham Law als Niedrigsteuer-Konstellation einzustufen. Wir prüfen das im Strategy-Paket individuell und arbeiten DBA-Schutz heraus.
Im Drittstaatfall (Türkei) ist die Stundung auf 7 gleichmäßige Jahresraten möglich, allerdings nur auf Antrag und gegen Sicherheitsleistung (Bürgschaft oder Verpfändung). Bei tatsächlichem Verkauf, Tod oder Schenkung wird der Restbetrag sofort fällig. Seit 2022 ist die Stundung nicht mehr zinsfrei.
4.900 € netto Festpreis. Enthält: 2 × 90-Min-Strategiegespräche mit dem Tax Lead, schriftliches Steuergutachten DE/TR (12 Seiten), AStG-Wegzugs-Check inklusive Mitigation-Vorschlag, Visum-Anleitung mit Dokumentenliste, Vergleich mit Dubai/Portugal/Zypern. Drittkosten (Anwälte, Notar) werden gesondert ausgewiesen.
Bei großen Beteiligungswerten wird die Mitigation komplexer und das Family-Office-Paket (39.900 €) ist meist sinnvoller. Dort beraten wir auch Holding-Restrukturierungen, Stiftungs-Lösungen mit Stundung und kombinierte AStG-Mitigation mit CBI. Erstgespräch hilft die richtige Ebene zu identifizieren.
30-Minuten-Erstgespräch mit unserem Tax Lead. Kostenfrei. Diskret. Auf Deutsch.